Rechtsprechung
VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einrichtung einer sog. Aktionspostleitzahl; Rechtzeitigkeit des Eingangs von Wahlbriefen; Veränderung bzw. Verdunkelung des Wahlergebnisses
- bayern.de
- bayern.de
Recht der freien Berufe einschließlich Kammerrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bayern.de (Kurzinformation)
Ungültigkeit der Wahlen der Delegierten des Zahnärztlichen Bezirksverbands Mittelfran- ken sowie der mittelfränkischen Delegierten zur Bayerischen Landeszahnärztekammer
- bayern.de (Pressemitteilung)
Ungültigkeit der Wahlen der Delegierten des Zahnärztlichen Bezirksverbands Mittelfran- ken sowie der mittelfränkischen Delegierten zur Bayerischen Landeszahnärztekammer
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Unabhängige Arbeiterpartei
Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 266) sei zu erwägen, inwieweit eine hohe oder niedrige Wahrscheinlichkeit bestehe, dass durch die vorgetragenen "Mängel" tatsächlich eine Veränderung des Wahlergebnisses hervorgerufen sein könnte.Diese Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, steht im Übrigen auch nicht in Widerspruch zu (von Beklagtenseite in Bezug genommenen) wahlprüfungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Wahlprüfungsbeschwerde nach § 48 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) nur auf solche Wahlfehler gestützt werden kann, die auf die Sitzverteilung von Einfluss sind oder sein können und die Möglichkeit, dass eine erwiesene Unregelmäßigkeit im Rahmen der Wahlvorbereitung oder der Wahldurchführung auf das Wahlergebnis von Einfluss sein kann, keine theoretische, sondern eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende sein muss (BVerfG, Beschluss vom 21.10.1993, Az. 2 BvC 7/91 u.a., BVerfGE 89, 266).
- BGH, 19.06.1986 - VII ZB 20/85
Einhaltung einer Rechtsmittelfrist durch Einsortierung der Rechtsmittelschrift in …
Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602
Diese Auffassung des Gerichts steht im Übrigen auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Zugangs von Schriftstücken über ein Postfach (BGH, Beschluss vom 19.6.1986, Az. VII ZB 20/85, juris), wo auf das Einlegen in ein Fach abgestellt wird, das der Verfügungsgewalt des Empfängers untersteht, bei dem die Post mit dem Einsortieren die Zugriffsmöglichkeit auf das Poststück verliert und bei dem das Abholen keiner Übergabe durch die Post bedarf, sondern ein reines "An-Sich-Nehmen" darstellt. - BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78
Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens - …
Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602
Nach der im wahlrechtlichen Kontext ergangenen Rechtsprechung ist für den Eingang bzw. den Zugang von Wahlbriefen beim Empfänger darauf abzustellen, dass die Wahlbriefe vor Abschluss der Wahl so in den Verfügungsbereich von Wahlleiter bzw. Wahlvorstand gelangt sind, dass dieser ohne weiteres - also ohne weitere Zwischenschritte - von ihnen Kenntnis nehmen kann (BVerwG, Beschluss vom 18.4.1978, Az. 6 P 34/78, juris; VGH, Beschluss vom 19.3.1997, Az. 18 P 96.2831, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1991 - 15 A 1518/90
Wahlanfechtungsverfahren; Unregelmäßigkeit bei der Wahlhandlung; Wahlverlauf; …
Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602
Bei der erstrebten Ungültigerklärung der Wahl durch den Beklagten handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.2.1991, Az. 15 A 1518/90, juris; VG Regensburg, Urteil vom 1.10.2008, Az. RN 3 K 08.00971, juris). - VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.02012
Einrichtung einer sogenannten Aktionspostleitzahl
Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602
Die Festsetzung des Streitwerts erfolgte gemäß § 52 Abs. 1 GKG unter Orientierung an Ziffer 22.1.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. Streitwert in den Verfahren AN 4 K 11.02012/AN 4 K 11.02020). - VG Regensburg, 01.10.2008 - RN 3 K 08.00971
Wahlanfechtung wegen Zählfehlern
Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602
Bei der erstrebten Ungültigerklärung der Wahl durch den Beklagten handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.2.1991, Az. 15 A 1518/90, juris; VG Regensburg, Urteil vom 1.10.2008, Az. RN 3 K 08.00971, juris). - VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 785/95
Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer: Wahlprüfung - gerichtliche …
Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602
Dem Gericht ist es versagt, unmittelbar selbst eine Feststellung über das Wahlergebnis zu treffen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.12.1997, Az. 9 S 785/95, juris). - VGH Bayern, 29.11.1995 - 4 B 95.605
Berücksichtigung der Neutralitätspflicht des Staates bei einer Landratswahl
Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602
Es kommt nur darauf an, ob die Möglichkeit bestand, dass ein anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre, wenn die Wahlbestimmungen eingehalten worden wären (BayVGH, Urteil vom 29.11.1995, Az. 4 B 95.605, BayVBl. 1996, 145 [m.w.N.]). - VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.2831
Anfechtung einer Wahl zum örtlichen Personalrat; Wirksamkeit einer Wahl bei …
Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602
Nach der im wahlrechtlichen Kontext ergangenen Rechtsprechung ist für den Eingang bzw. den Zugang von Wahlbriefen beim Empfänger darauf abzustellen, dass die Wahlbriefe vor Abschluss der Wahl so in den Verfügungsbereich von Wahlleiter bzw. Wahlvorstand gelangt sind, dass dieser ohne weiteres - also ohne weitere Zwischenschritte - von ihnen Kenntnis nehmen kann (BVerwG, Beschluss vom 18.4.1978, Az. 6 P 34/78, juris; VGH, Beschluss vom 19.3.1997, Az. 18 P 96.2831, juris). - VGH Bayern, 21.10.2003 - 4 BV 03.671
Wahl des ersten Bürgermeisters der Stadt Vilseck muss wegen Verletzung der …
Auszug aus VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602
Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob eine hinreichend konkrete, nicht nur ganz fernliegende theoretische Möglichkeit besteht, dass bei Einhaltung der Wahlvorschriften ein anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre (BayVGH, Urteil vom 21.10.2003, Az. 4 BV 03.671, juris).
- VG Würzburg, 15.10.2012 - W 7 K 11.696
Wahlanfechtung
Bei der erstrebten Ungültigerklärung der Wahl durch den Beklagten handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. OVG Münster v. 22.02.1991 Az.: 15 A 1518/90 ; VG Regensburg v. 01.10.2008 Az.: RN 3 K 08.00971 jeweils zum Kommunalwahlrecht; VG Ansbach v. 24.04.2012 Az.: AN 4 K 11.00602 zur Delegiertenwahlanfechtung eines Zahnärztlichen Bezirksverbands).Dem Gericht ist es dabei aufgrund des Selbstverwaltungsrechts des Beklagten versagt, unmittelbar selbst eine Feststellung über die Wahlanfechtung zu treffen (vgl. hierzu VGH Mannheim v. 02.12.1997 Az.: 9 S 785/95 bzgl. einer entsprechenden Klage gegen eine Handwerkskammer; VG Ansbach v. 24.04.2012 Az.: AN 4 K 11.00602 bzgl. einer entsprechenden Klage gegen einen Zahnärztlichen Bezirksverband).
- VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.02012 Dem streitgegenständlichen Bescheid vom 26. September 2011 liegt eine Wahlanfechtung durch ... (Kläger im Verfahren AN 4 K 11.00602), ..., ... und ... - sämtlich Beigeladene in den vorliegenden Verfahren - vom 24. November 2010 zugrunde.